Mehr als 99% unserer finanziellen Mittel finden direkt ihren Weg in soziale, nachhaltige Projekte. Weniger als 1% wenden wir für Verwaltung, Werbung und Nebenkosten auf. Ein Verhältnis, das uns stolz macht!
SPENDEN | HILFE DIE ANKOMMT
Ohne euch geht’s nicht! Jede Spende – ob groß oder klein – macht unsere Arbeit möglich. Dank ehrenamtlichem Engagement fließt fast jeder Euro direkt in unsere Projekte. Transparenz & Effizienz sind uns wichtig! Als gemeinnützige Organisation sind Spenden an uns sogar steuerlich absetzbar. Spenden leicht gemacht! Bis 300 Euro reicht dem Finanzamt ein Kontoauszug, Bareinzahlungsbeleg oder ein Ausdruck des Onlinebankings – zusammen mit unserem vereinfachten Spendennachweis (Download). Für höhere Beträge stellen wir automatisch eine Spendenbescheinigung aus. Auch bei Spenden unter 300 Euro kannst du eine Bescheinigung anfordern – einfach deine Adresse bei der Überweisung mit angeben oder per E-Mail mitteilen.
Danke für deine Unterstützung!
Bankverbindung
Spenden per Banküberweisung:
VR-Bank Ostalb eG | Aalen
IBAN DE57 6149 0150 0402 0860 07
BIC GENODES1AAV
PayPal | Kreditkarte
Spende 5,00 | 25,00 | 50,00 Euro oder einen beliebigen anderen Betrag.
Sachspenden
Du bist der Meinung Deine Sachspende könnte für unsere Projekte wertvoll sein? Kontaktiere uns, gerne telefonisch oder per Mail an menschenimdialog@outlook.de.
Spendennachweis
Bei Spenden bis 300 Euro genügt dem Finanzamt eine Kopie des Kontoauszuges, ein Bareinzahlungsbeleg oder ein Ausdruck des Onlinebankings in Verbindung mit unserem vereinfachten Spendennachweis, den Du hier herunterladen kannst. Für höhere Beträge stellen wir sehr gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Steuerbefreiung und Gemeinnützigkeit
Der gemeinnützige Verein Menschen im Dialog e.V. ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Aalen, Steuer-Nr. 50074/80229, vom 28.10.2024 für den letzten Veranlagungszeitraum 2023 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Aalen, Steuer-Nr. 50074/80229 mit Bescheid vom 10.10.2017 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung die Entwicklungszusammenarbeit sowie mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 Abgabenordnung im Ausland, insbesondere in Entwicklungsländern.